Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz sieht verschiedene Kontrollpunkte vor, die jeder Landwirtschaftsbetrieb erfüllen muss. Seit Anfang 2022 werden diese bei der Betriebskontrolle kontrolliert.

Bereiche wie die Lagerung von Siloballen oder Mist werden schon länger in der Landwirtschaft diskutiert. Meistens findet sich eine Lösung für eine legale Lagerung. Die Kontrolle des Dieselbetankungsplatzes sorgt für mehr Kopfzerbrechen.

Edi Müller vom Zürcher Bauernverband checkt auf Wunsch der Landwirte die Betriebe auf sämtliche Kontrollpunkte und sorgt mit einem Bericht dafür, dass der Landwirt Klarheit hat, was und wo er nachbessern muss.

Die Kontrollpunkte basieren auf der kantonalen Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Die Checkliste, die Edi Müller bei seinen Beratungen anwendet, wurde durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, dem Strickhof, dem Zürcher Bauernverband und unter Mitarbeit der Agrocontrol in eine praxistaugliche Form gebracht.

Das Protokoll dient dem Landwirt als Orientierung, wo er verbessern muss, und als Grundlagen-Dokument bei der Betriebskontrolle. Ähnliche Angebote werden in anderen Kantonen angeboten. Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentren bieten zum Teil Beratungen vor Ort an oder orientieren die Landwirte mit Online-Schulungen, etwa das Inforama im Kanton Bern.

Die Umsetzung des Gewässerschutzes ist Sache des Kantons, der seine Ver-ordnung entsprechend der Ausgangslage auslegt. So dürften die Kontrollschwerpunkte in einem Bergkanton eher beim Umfeld der Tierhaltung liegen und in einer Acker- oder Gemüsebauregion eher im Umfeld des Pflanzenschutzes. Edi Müller empfiehlt, sich jetzt bei den entsprechenden Stellen zu informieren.

Unabhängig in welchem Kanton ein Landwirt wohnt: Edi Müller rät, bei baulichen Nachbesserungen die Baubewilligungsbehörde frühzeitig beizuziehen. Ein Bau kann nicht allein aufgrund einer gewässerschutzbedingten Dringlichkeit realisiert werden. Allenfalls wollen der Denkmalpfleger, das Landwirtschaftsamt oder das Amt für Raumentwicklung auch noch etwas dazu sagen.

Die Grundpauschale für die Beratung durch den Zürcher Bauernverband umfasst eine zweistündige Beratung inklusive Kosten für die An- und Abreise und kostet 125 Franken. Das Angebot besteht seit zwei Jahren und wurde bisher von 250 Betrieben genutzt. Das sind rund zehn Prozent der Zürcher Landwirtschaftsbetriebe.

«Bei den Kontrollen zeigt es sich, dass vor allem beim Dieselbetankungsplatz am meisten Handlungsbedarf besteht. Durch eine fachkundige Beratung sind jedoch sinnvolle Lösungen möglich, welche in der Praxis oft nur mit kleinen baulichen Massnahmen gelöst werden können.»