Kurz & bündig
- Um den Boden als Wasserspeicher zu nutzen, ist die Anbautechnik entscheidend.
- Bewässerungstechniken effizient einsetzen spart Wasser und Geld.
- Ein neuer Leitfaden erklärt die Grundlagen für subventionierte Bewässerungsprojekte.
Andrea Marti, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAFL, stellt mit Blick aufs Jahr 2023 fest: «Für Kulturen wie Kartoffeln und Erbsen, die ein gemässigtes Klima brauchen, sind so heisse und trockene Jahre generell kritisch.» Beim Weizen sei die Ernte wohl wegen des fehlenden Wassers und der Hitze während der Kornfüllung nicht so hoch ausgefallen wie im Mehrjahresschnitt.
Was können Landwirte also tun, um mit den zunehmend unberechenbaren Witterungsverhältnissen umzugehen? Die Wahl der Kultur und der Sorten ist meist durch die Marktnachfrage und die Anbaueignung bestimmt. Aktuell sei noch wenig über Sortenunterschiede in Bezug auf die Toleranz gegenüber Hitze- und Trockenstress bekannt, so Marti. Bei den Kartoffeln zeige die Sorte Jelly in Versuchen in Deutschland eine bessere Toleranz als andere Sorten.
In der Schweiz wurden schon vor Jahren Kartoffelsorten (z.B. Eba und Erntestolz) verdrängt, weil die Keimruhe wegen der höheren Temperaturen und Trockenstress bereits im Boden gebrochen und eine zweite Generation von Knollen gebildet wurde. Die Sorten der Zukunft müssen an die veränderten Klimabedingungen angepasst sein. Ein laufendes Agroscope-Projekt sucht nach Kartoffelsorten, die das zukünftige Klima besser ertragen können. [IMG 3]
«Teuer sind beim Bewässern Energie, Mechanisierung und Arbeit.»
Andrea Marti, HAFL
Eine mögliche Lösung ist, dass Landwirte, die keine Möglichkeit zur Bewässerung haben, eher auf frühreife, Sorten setzen, die einen Grossteil der Ertragsbildung schon vor Phasen mit Trockenheit und Hitze abgeschlossen haben. Oder sie setzen auf die gegenteilige Strategie und pflanzen spät, damit die kritische Phase nach der Trockenheit kommt.
Entscheidend ist gemäss Andrea Marti die Anbautechnik: «Der günstigste und einfachste Wasserspeicher ist der Boden.» Verdichtungen vermeiden, die gute Bodenstruktur erhalten, schonend bearbeiten und den Boden bedeckt halten: All das führt dazu, dass Wasser besser infiltrieren kann, weniger Wasser verdunstet oder die Bodentemperatur sinkt.
Bewässerung für Kulturen mit hoher Wertschöpfung
Doch bei den Kulturen mit hoher Wertschöpfung (Gemüse, Beeren, Kartoffeln und Obst in Intensivanlagen) ist die Bewässerung eine wichtige Massnahme für stabile Erträge mit guter Qualität. Werden die verschiedenen Techniken (Rollomat, Tröpfchenbewässerung) möglichst effizient eingesetzt, spart das nicht nur Wasser, sondern auch Geld.
Denn teuer ist gemäss Andrea Marti in vielen Fällen nicht das Wasser, sondern die Energie, Mechanisierung und Arbeit, die es braucht, um es zu den Kulturen zu bringen. Wasserverluste können minimiert werden, wenn die Bewässerung eher in der Nacht läuft und es zu keinen Überlappungen bei der Bewässerung kommt. Unterstützung beim Entscheid, wann eine Bewässerung sinnvoll ist, liefern zum Beispiel die Bodenfeuchtesensoren, die im «Bewässerungsnetz» zusammengeschlossen sind.
Speicheranlagen: Je nach Kultur sinnvoll, aber teuer
Bewässerung ist das eine – doch woher stammt das Wasser? Selbst in Regionen mit grösseren Oberflächengewässern oder der Möglichkeit, Grundwasser zu entnehmen, kann eine Speicheranlage je nach Kultur sinnvoll sein. Aktuell sind zahlreiche überbetriebliche, grössere Projekte in Planung. Andrea Marti weist darauf hin, dass Wasserspeicherung einen entscheidenden Nachteil hat: Sie ist teuer.
Als groben Richtwert nennt sie 100 bis 500 Franken pro Kubikmeter Wasser – eine Bewässerungsgabe von 25 mm, z. B. in Kartoffeln, benötigt 250 Kubikmeter Wasser je Hektare. In Jahren wie 2023 wurden je nach Region vier bis sechs Gaben bewässert. Zudem brauchen Speicheranlagen wie Erdbecken oder Folienteiche viel Fläche, die dann nicht mehr für den Anbau genutzt werden kann.
Das gespeicherte Wasser kann aus Niederschlägen stammen, aber auch Dachwasser oder Drainagewasser sein. Möglich ist auch, einen Speicher mit einer kleinen, wenig ergiebigen Quelle zu füllen, die nur periodisch genutzt wird.
Richtlinien zur Wassernutzung sind Sache der Kantone
Entscheidet sich ein Betrieb dafür, in eine Bewässerungsanlage oder einen Wasserspeicher zu investieren, beginnt der Weg durch die Ämter. Dabei gebe es kein «gesamtschweizerisches Kochrezept», sagt Andrea Marti. Die Richtlinien zur Wassernutzung sind Aufgabe der Kantone.
Generell rät sie, sich frühzeitig zu informieren. In den meisten Kantonen ist das Amt für Umwelt zuständig für die Wasserentnahmen. Möchte ein Betrieb finanzielle Unterstützung für ein Projekt, kommt noch das Amt für Strukturverbesserung ins Spiel.
Der Weg zur Bewässerung kann also langwierig und anstrengend sein. Drei zentrale Überlegungen sollte sich jeder Betrieb machen, bevor ein Projekt in Angriff genommen wird.
Ein Leitfaden, damit Bewässerungsprojekte klappen
Unterstützung für Projekte gibt es ab Mai 2024 in einem von der HAFL mitverfassten Leitfaden, der die Grundlagen für subventionierte Bewässerungsprojekte darlegt. Ein Beispiel für ein solches Projekt ist «ArroBroye». Andrea Marti rät, sich bei Unsicherheiten an die kantonalen Beratungszentren, die zuständigen kantonalen Ämter für die Wassernutzung oder je nach Projekt und Frage an das kantonale Strukturverbesserungsamt zu wenden. Und: «Ein Austausch mit erfahreneren Berufskollegen kann sehr hilfreich sein», sagt sie.
Aktuell plant die HAFL in Zusammenarbeit mit der Agridea ein Forum für nachhaltiges Wassermanagement. Arbeitsgruppen sollen Merkblätter zu zentralen Themen erarbeiten und ein Gefäss für einen Austausch zu Fragen rund um die Wassernutzung in der Landwirtschaft bieten.
Das Projekt «ArroBroye»
ArroBroye ist ein kantonsübergreifendes Projekt, das Wasser aus dem Neuenburgersee entnehmen möchte. Dazu arbeiten drei Akteure zusammen:
- Gemeinde Estavayer-le-Lac FR (Trinkwasser)
- «Groupe E» (Energieproduktion)
- eine Gruppe von LandwirtInnen (Bewässerung)
Rund 200 LandwirtInnen haben ihr Interesse angemeldet, bewässert werden soll eine Fläche von 4000 ha. Bereits durchgeführt ist eine Vorstudie zur Bodenverbesserung, die von den Kantonen Waadt und Freiburg sowie vom BLW anerkannt wurde.
Nun können Landwirte ihr Interesse bestätigen, die Gründung der Genossenschaft und die Vorprojektstudie sollen folgen. Die Arbeiten sollen 2027 beginnen, um 2028 oder 2029 den Betrieb aufzunehmen.
Zentrale Überlegungen zur Bewässerung
Andrea Marti von der HAFL gibt diese drei Punkte an, die sich LandwirtInnen überlegen müssen, wenn es um Bewässerung geht:
1. Angebaute Kulturen: Wie gross ist die aktuelle und erwartete Kulturfläche? Wie hoch ist ihre Bewässerungswürdigkeit? Lohnt sich eine Bewässerung und wie hoch ist der Bedarf in etwa? Richtwerte für Grobabschätzung der Kosten: www.diegruene.ch/kosten-bewaesserungsverfahren
2. Verfügbare Wasserquellen und Auflagen: Kantonale Stelle kontaktieren, Möglichkeiten und Auflagen abklären.
Diese Fragen klären:
- Welche Quellen stehen zur Verfügung?
- Welche (Wasser-)Mengen und welche Anforderungen gelten für die Einreichung eines Antrags?
- Gibt es eine Checkliste, welche Unterlagen eingereicht werden sollen?
3. Gibt es Synergien mit anderen Betrieben in der Region? Kann das Wasser überbetrieblich genutzt werden und wären allenfalls Subventionen für die Anlagen möglich? Falls ja, frühzeitig den Kontakt zum kantonalen Strukturverbesserungsamt suchen. Die Rahmenbedingungen sind in den Weisungen zur Strukturverbesserungsverordnung geregelt.
Versicherungen gegen Trockenheit und Frost
Eine der Möglichkeiten, wenigstens ein bisschen (finanzielle) Sicherheit bei den Erträgen zu erhalten, sind Versicherungen. Während die Hagel-Versicherung weit verbreitet ist, sind gemäss BLW nur rund 15 Prozent der Landwirtschaftsfläche gegen Trockenheit und Frost versichert.
Ab 2025 soll nun die vom Parlament beschlossene Prämienverbilligung für Ernteversicherungen in Kraft treten. Der Bund will künftig maximal 30 Prozent der Prämien übernehmen, die Versicherten müssten einen Selbstbehalt von mindestens 15 Prozent tragen. Dafür wird es einen Vertrag zwischen Versicherung und Bund geben.
Die Prämienverbilligung gilt nur für Versicherungen gegen Trockenheit und Frost, nicht aber gegen Hagel. Ausserdem ist diese Massnahme auf acht Jahre befristet.