Kurz & bündig
- Neu muss zur Erfüllung des «Beitrags für eine angemessene Bedeckung des Bodens» nur noch 80 % der offenen Ackerfläche, die vor dem 1. Oktober geerntet wird, bedeckt werden.
- Eine rasche Begrünung nach der Getreideernte ist sinnvoll, um den Boden vor Hitze zu schützen.
- Nach der Rapsernte und bei Flächen mit vielen Problemunkräutern lohnt sich aber vorgängig eine mechanische Unkrautkur mittels flacher Bodenbearbeitung.
Seit Anfang 2023 kann der Produktionssystembeitrag «für eine angemessene Bedeckung des Bodens» beim Bund angemeldet werden. Auf Flächen mit Kulturen, die vor dem 1. Oktober geerntet werden, muss innert sieben Wochen eine Neuansaat in Form einer Folge- oder Zwischenkultur erfolgen. Diese muss bis zum 15. Februar stehen gelassen werden.
Zwischenzeitlich wurden die Anforderungen leicht angepasst. Neu muss bei einjährigen Ackerkulturen nur noch mindestens 80 Prozent der Fläche bedeckt werden (siehe Schema). Zudem beträgt die Verpflichtungsdauer neu nur noch ein Jahr und nicht mehr wie vorher vier Jahre. Diese Anpassungen ermöglichen ein etwas flexibleres agronomisches Handeln. Daniel Böhler und Jeremias Niggli, beide sind Biolandwirte und Berater beim FiBL, erklären, worauf bei der Umsetzung des Beitrags für eine angemessene Bodenbedeckung – wir nennen es kurz die «7-Wochen-Regel» – geachtet werden sollte.
Verunkrautete Parzellen nicht vernachlässigen
Wichtig ist eine situative Beurteilung der Parzellen, mit besonderem Fokus auf Wurzelunkräuter und -ungräser wie Quecken, Disteln, Blacken und Winden. Bei stark verunkrauteten Parzellen oder Parzellen mit viel Ausfallgetreide lohnt sich eine vorgängige Unkrautkur mittels flacher Bodenbearbeitung. Gerade Parzellen mit mechanischer Unkrautregulierung sind teilweise stark verunkrautet, da die Bedingungen im Frühjahr schwierig waren.
Somit kann direkt nach der Strohernte eine flache Bodenbearbeitung, beispielsweise mit einem Grubber, durchgeführt werden. Die Bearbeitung sollte nicht zu tief erfolgen, weil dadurch mehr Wasser verloren geht.
Nach dem Auflaufen vom Ausfallgetreide und dem Unkraut kann immer noch eine Gründüngung oder ein Zwischenfutter innerhalb dieser sieben Wochen gesät werden.
Direktsaat bei sauberen Parzellen vorteilhaft
Mit der neuen Regelung von mindestens 80 Prozent Bodenbedeckung könnten stark verunkrautete Parzellen auch aus dem Programm herausgenommen werden, sofern deren Grösse die 20 Prozent Ausnahmefläche nicht übersteigt. Somit bleibt genügend Zeit für eine ausreichende Unkrautkur.
Sofern die Parzellen nach der Getreideernte frei von Wurzelunkräutern und -ungräsern sind, kann direkt nach der Strohernte eine Direkt- oder Mulchsaat erfolgen. So haben die Gründüngung wie auch keimende Unkräuter dieselben Startbedingungen. Zudem geht durch die geringe Bodenbearbeitung kaum Wasser verloren, womit die Gründüngung auch ohne Regen keimen kann.
Eine weitere Variante zur Einhaltung der «7-Wochen-Regel» ist das Anlegen von Untersaaten im Getreide. Ein grosser Vorteil ist, dass Untersaaten die Aufgabe der Bodenbedeckung bereits bei der Abreife vom Getreide übernehmen können und die Flächen somit bereits begrünt sind.
Ausfallraps zuerst keimen lassen, dann Gründüngung säen
Auf Betrieben mit Raps in der Fruchtfolge ist die Umsetzung der «7-Wochen-Regel» eine Herausforderung. Nach der Rapsernte lohnt es sich, zuerst eine Unkrautkur zu machen und den Raps keimen zu lassen. Würde man direkt eine Gründüngung einsäen, würde der Ausfallraps zwar unterdrückt werden, könnte aber schlimmstenfalls in der Folgekultur wieder keimen. Trotzdem sollte innert sieben Wochen wieder gesät werden.
Böhler und Niggli empfehlen deshalb, bei guten Keimbedingungen direkt nach der Rapsernte eine ganz flache Bodenbearbeitung mit einem Flachgrubber oder einem Striegel durchzuführen. Der aufgewachsene Ausfallraps kann später beispielsweise mit dem Grubber eingearbeitet und anschliessend eine Gründüngung oder ein Zwischenfutter gesät werden.
In heissen Sommern wie im Jahr 2023 keimte nicht einmal mehr der Ausfallraps. In solchen Situationen war es unmöglich, innert sieben Wochen eine Neuansaat zu machen. Mit den neuen Anpassungen der Anforderungen besteht nun etwas mehr Spielraum. Sofern die Rapsfläche nicht mehr als 20 Prozent der offenen Ackerfläche einnimmt, könnte je nach Situation bei den Rapsflächen auf eine Begrünung innert sieben Wochen verzichtet werden.
Wichtig ist, dass die Gründüngung nicht versamen kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Gründüngungspflanzen in der Folgekultur wieder aufwachsen. Es ist von Vorteil, wenn die Gründüngung oberflächlich eingearbeitet oder flach eingepflügt wird. Denn wenn eine zu grosse Biomasse zu tief eingepflügt wird, ist der Abbau vom organischen Material aufgrund von mangelndem Sauerstoff beeinträchtigt und es kann zu Fäulnis führen.
Berechnung für 80 Prozent Bodenbedeckung
Der Beitrag wird für die offene Ackerfläche ausbezahlt. Betroffen sind Kulturen, welche vor dem 1. Oktober geerntet werden. Als offene Ackerfläche zählt die gesamte Ackerfläche ohne Kunstwiesenflächen.
Rechnungsbeispiel:
20 Hektaren offene Ackerfläche, davon sind 5 Hektaren Zuckerrüben, welche bei später Kampagne erst nach dem 30. September geerntet werden. Diese müssen daher von der gesamten offenen Ackerfläche abgezogen werden.
15 ha * 80 % = 12 Hektaren
In diesem Fall muss auf mindestens 12 Hektaren eine Begrünung nach der Ernte erfolgen.
Jüngere Gründüngungen sind für den Boden besser verdaulich
Zum Zerkleinern der Gründüngung gibt es mittlerweile viele verschiedene Möglichkeiten: von Messerwalzen über Mulcher, Mähschnitt, Kreiselheuer oder einer Beweidung, sofern es die Mischungszusammensetzung erlaubt.
Zudem gilt, je jünger eine Gründüngung in den Boden eingearbeitet wird, desto besser «verdaulich» ist sie für den Boden. Ähnlich wie bei der Fütterung einer Kuh. Alte, verholzte Pflanzenstängel sind für den Boden schwerer «verdaulich» und brauchen zusätzlichen Stickstoff für eine optimale Verrottung.
In einer Hektare Ackerboden leben 13 Kühe
Schliesslich muss jede betriebsleitende Person selbst entscheiden, ob die «7-Wochen-Regel» auf ihrem Betrieb umsetzbar ist. Grundsätzlich ist aber aus Sicht des Bodens eine stetige Begrünung immer positiv. Eine Begrünung im Sommer nach der Getreideernte schützt den Boden und vor allem dessen Lebewesen vor Hitze und dem Austrocknen.
Zudem bieten artenreiche Gründüngungen eine ideale Futterquelle für die Bodenlebewesen. In einer Hektare Ackerboden befindet sich eine Menge an Bodenlebewesen, welche der Masse von rund 13 GVE entspricht (siehe Abbildung). Diese 13 Kühe im Boden müssen gefüttert werden, am besten mit aktiven Pflanzen wie einer Gründüngung oder einem Zwischenfutter.
Empfohlene Gründüngungsmischungen
Von Saatgutherstellern empfohlene Mischungen. Geeignet für die Saat nach der Getreide- oder Rapsernte, vor der Saat von Wintergetreide, zur Einhaltung der max. sieben Wochen ohne Bodenbedeckung:
UFA-Samen
UFA Express: Schnelle Bodenbedeckung, kostengünstig. Keine Leguminosen, womit in der Suisse Bilanz der Ackerkultur wieder zusätzlich 30 Einheiten N angerechnet werden.
UFA Lepha: Fruchtfolgeneutral, schnelle Bodenbedeckung.
Samen Steffen
Terra-FIT sec: Sehr hitze- und trockenheitstolerant, sie kann im Juni/Juli den Boden in nützlicher Zeit bedecken und beschatten.
Terra-FIT zero: Fruchtfolgeneutral und für Saaten ab Ende Juli/ Anfang August geeignet.
Terra-FIT tre: Blühfreudig und massenwuchsig.
Terra-FIT nitro: Leguminose-betont und liefert viel Stickstoff.
Otto Hauenstein Samen
OH-Interkultur: Kostengünstig, raschwachsend, trockenheitsbeständig.
OH-Phacotia: Kostengünstig, raschwachsend, trockenheitsbeständig.
OH-Tempofix: Sehr reichhaltig, besteht aus 15 Arten, raschwachsend, trockenheitsbeständig.
Sativa
Dominanzgemenge: Für normale bis trockene Sommer, keimt auch ohne Regen. Geeignet vor Körnerleguminosen. Max. sieben Wochen Standzeit, sonst versamt es.
C:N-Max: Schnell keimende einjährige Pflanzen, Standdauer bis zur Getreidesaat oder zum Überwintern geeignet.
