Kurz & bündig
Pflanzenschutzmittel (PSM) geordnet und in Originalverpackungen lagern, Lagerbereich muss abschliessbar sein und mit Warnhinweisen versehen werden.
Beim Anmischen und Befüllen stets Schutzausrüstung tragen, Bereiche für Schutzkleidung und Dosierung sauber und sicher gestalten.
Abgelaufene oder beschädigte Mittel fachgerecht entsorgen, verschüttete Stoffe sofort mit Bindemittel aufnehmen, leere Behälter nach der Reinigung entsorgen.
Wer kennt es nicht? Das dringend benötigte Werkzeug ist nicht am richtigen Ort in der Werkstatt. Wertvolle Zeit und Nerven gehen bei der Suche verloren. Ordnung ist wichtig für ein effizientes Arbeiten. Im Falle des Pflanzenschutzmittel-Lagers hängt auch die Gesundheit des Menschen von der Ordnung ab.
Elias Müller von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) betont die Wichtigkeit eines ordentlichen Lagers und einer korrekten Handhabung der Mittel: «Das Gesundheitsrisiko für Anwender von PSM hängt von der toxikologischen Einstufung sowie dem Kontakt mit dem Produkt ab. Beim Anmischen der Spritzbrühe sind besonders die Hände und Unterarme exponiert.» In diesem Moment wird mit hoch konzentrierten PSM gearbeitet. Neben Verätzungen der Augen oder der Hände können bei nachlässiger Handhabung auch Langzeitschäden entstehen. Das Tragen von geprüften Schutzhandschuhen, einer Schürze und einem Gesichtsschutz sowie das regelmässige Händewaschen sind beim Arbeitsschritt «Anmischen der Spritzbrühe» besonders wichtig. Je nach PSM ist zudem ein Atemschutz notwendig.
Das Wesentliche im Umgang mit PSM
- Das PSM-Lager sollte in vier Bereiche unterteilt werden: ein Lagerraum für die Pflanzenschutzmittel, ein Umkleidebereich, ein Vorbereitungsbereich sowie ein Befüll- und Waschplatz.
- PSM immer in der Originalverpackung aufbewahren. Falls doch einmal was umgefüllt werden muss, müssen die Behälter eindeutig beschriftet werden und auch die Gefahrensymbole müssen ersichtlich sein. Das Umfüllen in eine Getränkeflasche ist nicht zulässig.
- Die Mittel sollten geordnet gelagert werden, nach Formulierung, Gewicht, Art des Produkts und Gefährlichkeit.
- Im Lagerraum oder Schrank dürfen ausschliesslich PSM gelagert werden. Düngemittel und Futtermittel sind hier nicht erlaubt.
- Ein mineralisches Bindemittel muss immer bereitstehen. Katzenstreu eignet sich gut als günstige Variante.
- Der Umkleidebereich dient zur Lagerung und Reinigung der Schutzkleider und der persönlichen Schutzausrüstung. Getragene und frische Kleidung sollten nicht vermischt werden.
- Der Vorbereitungsbereich sollte so gestaltet sein, dass die Dosierung genau, verlustfrei und ohne Risiko stattfinden kann. Der Tisch zum Mischen darf beispielsweise nicht aus einem saugfähigen Material bestehen. Kein Holz verwenden, idealerweise rostfreier Stahl.
- Am Befüll- und Waschplatz muss das Wasservolumen reguliert werden können, damit ein Überlaufen sowie ein Rückfluss verhindert werden können.
- Für Betriebe, die nach dem Produktionsstandard SwissGAP arbeiten, gelten strengere Richtlinien.
Die meisten besitzen einen «Giftschrank»
In vielen Fällen steht nicht ein gesamter Raum für die Lagerung der PSM zur Verfügung. Meistens steht irgendwo auf dem Hof der gute alte «Giftschrank». Auch dieser muss gewisse Anforderungen erfüllen:
- Er muss abschliessbar sein.
- Es müssen Warnhinweise am Schrank angebracht werden, damit klar ersichtlich ist, dass giftige Stoffe gelagert werden. Zudem muss eine Notfallnummer angebracht werden.
- Der Schrank besteht aus einem korrosionsfreien Material und besitzt eine Auffangwanne mit genügend Volumen.
- Feste Stoffe (Granulate und Pulver) sollen über den flüssigen gelagert werden.
Was tun, wenn ein Gebinde kaputtgeht?
PSM-Gebinde sind normalerweise stabil genug, um Stürze unbeschadet zu überstehen. Wird dennoch ein Behälter beschädigt und leckt, sollte der Inhalt möglichst in einen leeren Behälter desselben Produkts umgefüllt und ausgelaufene Stoffe mit Katzenstreu aufgenommen werden. Ist kein passender Behälter verfügbar, den Inhalt in einen verschliessbaren, nicht saugfähigen Behälter umfüllen und fachgerecht kennzeichnen. Dabei stets persönliche Schutzausrüstung tragen.
Alte, abgelaufene oder beschädigte Mittel richtig entsorgen
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PSM dürfen nicht über den Hauskehricht entsorgt werden. Alte Mittel können in der Originalverpackung kostenlos beim Verkäufer abgegeben werden. Dies gilt auch für ungereinigte, leere Behälter. Ideal ist es jedoch, leere Behälter zu reinigen und das Reinigungswasser der Spritzbrühe beizumischen – es darf nicht in die Kanalisation gelangen. Gereinigte Behälter können anschliessend normal entsorgt werden.