Kurz & bündig
Im Juni 2024 wurde die Massnahmenliste aktualisiert – sanktioniert werden die Auflagen, Stand heute, ab 2025.
Die Auflagen kommen aus zwei Verordnungen (DZV und PSMV). Die Massnahmen gegen Drift und Abschwemmung werden durch ein Punktesystem geregelt.
Ziel: Risiko der PSM für Gewässer und Lebensräume bis 2027 um 50 % zu reduzieren.
Im Webinar «Abschwemmung und Abdrift – Was gilt im Feldbau?» herrschte Ende August 2024 gespannte Erwartung: 160 Teilnehmer waren vor ihren Bildschirmen versammelt, um Einblicke in die aktuellen Massnahmen zu erhalten.
Das Webinar wurde von Agridea in Zusammenarbeit mit dem Strickhof organisiert. Benedikt Kramer (Agridea), Simon Binder (Strickhof) und Laurent Nyffenegger (BLW) führten durch die Veranstaltung und erklärten der Zuhörerschaft die neuesten Entwicklungen und Richtlinien zu Drift und Abschwemmung im Feldbau. Was zu Beginn kompliziert und ziemlich umfangreich tönt, lässt sich pragmatisch in die Praxis umsetzen.
Was gilt im Feldbau und wie viele Punkte muss ich einhalten?
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Verwirrung stiftet vor allem die Tatsache, dass die Auflagen (siehe Übersicht der Auflagen) und die entsprechenden Massnahmen (siehe Massnahmentabelle für Drift und für Abschwemmung) aus zwei verschiedenen Verordnungen stammen. Zum einen aus der Direktzahlungsverordnung (DZV), also ÖLN, und zum anderen aus der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV), sprich aus der Zulassung der jeweiligen Mittel. Beide Verordnungen können Auflagen zu Drift, aber auch zur Abschwemmung aufweisen.
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Wie viele Punkte genau eingehalten werden müssen, lässt sich am einfachsten durch den Gebrauch eines Beurteilungsschemas ermitteln. Beim Beantworten der Fragen wird relativ schnell klar, welche Punkte genau einzuhalten sind. Dabei sollten Drift und Abschwemmung jeweils einzeln behandelt werden.
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In der Praxis gilt eigentlich «Injektordüsenpflicht»
«Seit der Saison 2023 verlangt die DZV, dass die Abdrift auf der ganzen Parzelle, immer und überall, um eine Stufe reduziert wird», fasst Simon Binder pragmatisch zusammen. Abgesehen von ein paar Speziallösungen, gelte in der Praxis somit quasi eine «Injektordüsenpflicht».
Es existieren zwei «Systeme», um eine geeignete Düse zu finden. Im «System BLW» kann einfach mit einer Injektordüse, bei maximal 3 bar Druck, die Abdrift um eine Stufe reduziert werden.
Für mehr Flexibilität sorgt die Tabelle des Julius Kühn Institutes (JKI-Tabelle). In der JKI-Tabelle können Düsen gewählt werden, welche eine Driftreduktion um 75 % aufweisen. Diese reduzieren die Abdrift ebenfalls um eine Stufe beziehungsweise um einen Punkt. Beide Systeme sind parallel anwendbar.
Beim Drift-Reduzieren lässt die JKI-Tabelle Spielraum
Die JKI-Tabelle kennzeichnet die verschiedenen Drift-Reduktionsniveaus mit einem Farbcode. Für die Reduktion um eine Stufe befinden wir uns im blauen Bereich der JKI-Tabelle (75 % Driftreduktion bei angegebenem Druck). So kann beispielsweise die Injektor-Flachstrahldüse «ID-120-04 C» mit bis zu 5,7 bar betrieben werden. Gemäss JKI-Tabelle ist mit gewissen Düsen, also auch mit höheren Drücken als 3 bar, eine gute Abdriftminderung und ein Punkt möglich, was wiederum höhere Fahrgeschwindigkeiten ermöglicht.
Dies sei vor allem bei hohen Aufwandmengen spannend, wo das Spritzbild eher sekundär ist, wie zum Beispiel beim Ausbringen von Bodenherbiziden bei trockenen Bedingungen, fügte Binder hinzu.
Das «System-BLW» sei zum Teil sehr grosszügig, wie Binder am Beispiel der Doppel-Flachstrahldüse «IDKT120-04 C» erklärt. Diese könne nach «System-BLW» mit 3 bar Druck betrieben werden, wonach sie aber nach JKI-Tabelle die Abdrift lediglich um 50 % reduziert. «Hier muss der gesunde Menschenverstand vorherrschen», mahnt Binder.
Solche Düsen sollten daher nur für spezifische Anwendungen, wie etwa bei einem Kontaktmittel mit mittlerer Aufwandsmenge, zum Einsatz kommen: zum Beispiel bei Kupfer in Zuckerrüben, wo eine gute Benetzung wichtig ist.
Beim Drift-Reduzieren sind viele Auflagen bereits erfüllt
Für gewisse PSM schreibt zusätzlich die Zulassung gewisse Driftabstände vor, die sogenannten SPe-3-(D)-Sätze – so zum Beispiel entlang von Gewässern, wo unbehandelte Pufferzonen von 6 bis 100 Metern vorgeschrieben werden. Diese können ebenfalls durch entsprechende Risikoreduktionsmassnahmen stufenweise reduziert werden.
Aufgrund der vorgängig erwähnten Mindestanforderungen der DZV bedeutet dies in der Praxis, dass alle Mittel mit vorgeschriebenen Gewässerabständen von 6 m nicht beachtet werden müssen, da diese sowieso durch den Pufferstreifen aus der DZV schon eingehalten werden. Driftabstände von 20 m sind kein Problem, da diese durch die «Injektordüsenpflicht» ebenfalls auf 6 m reduziert werden. Lediglich bei Mitteln mit vorgeschriebenen Driftabständen von 50 und 100 m sind in Gewässernähe weitere Massnahmen zu ergreifen. Für vereinzelte PSM sind zudem auch Driftabstände hin zu Biotopen und Wohngebieten festgelegt. Wichtig ist hierbei, dass die oben genannten Ausführungen nur für die Reduktion der Abdrift gelten. Mittel können zudem Auflagen zur Abschwemmung enthalten, diese müssen gesondert betrachtet werden.
Beim Reduzieren der Abschwemmung die Hangneigung überprüfen
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Grundsätzlich kommen die Auflagen zum Zuge, wenn die Parzelle eine Neigung von mehr als 2 % in Richtung einer entwässerten Strasse oder eines Gewässers aufweist. Dabei ist zu präzisieren, dass der eine DZV-Punkt hin zu tieferliegenden Gewässern und über Schächte entwässerte Strassen gilt, jedoch die PSMV nur Auflagen hin zu tieferliegenden Gewässern kennt.
Um zu überprüfen, auf welchen Parzellen dies der Fall ist, gibt es eine Onlinekarte des Bundes. Im Suchfeld kann die Karte «Hanglagen Abschwemmung» gesucht werden. Beim Anklicken wird diese auf der Basiskarte angezeigt. Diese Karte stellt die Flächen farblich dar, welche weniger als 2 % Gefälle aufweisen.
Im Zweifelsfall sollte mithilfe der Messfunktion trotzdem überprüft werden, ob die Parzelle effektiv auf der ganzen Fläche zu stark geneigt ist oder nicht.
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Viele Möglichkeiten, Abschwemmung zu reduzieren
Als «Grundmassnahme», um die Abschwemmung im Feldbau zu reduzieren, gilt der bewachsene Pufferstreifen zwischen Parzelle und Gewässer oder einer angrenzenden Strasse. Es gibt aber auch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, um die verlangten Abschwemmpunkte zu erreichen, welche zudem auch noch kombiniert werden können. Im Fallbeispiel zur Abschwemmung werden drei konkrete Varianten einer Parzelle vorgestellt.
Beeindruckende Fortschritte in den letzten Jahren
Das Gesetz schreibt vor, dass die Risiken durch Pflanzenschutzmittel für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und die Grundwasserbelastung bis 2027 um 50 % im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2012–2015 reduziert werden müssen.
Laut dem Zwischenbericht des Bundesrates vom 8. Mai 2024 zeigen die festgelegten Indikatoren beeindruckende Fortschritte: Bis 2022 wurde das Risiko des PSM-Eintrags ins Grundwasser um mehr als 50 % gesenkt, wodurch das gesetzte Ziel betreffend Grundwasser erreicht wurde. Auch bei Oberflächengewässern sind die Risiken gesunken, dies zeigt, dass die Landwirtschaft auf einem guten Weg ist.
Mit den seit 2023 geltenden Massnahmen sollen die verbleibenden Ziele bis 2027 erreicht werden. Laut dem Bericht sind zusätzliche Massnahmen derzeit nicht notwendig – jetzt kommt es darauf an, die bereits beschlossenen Massnahmen effektiv in die Praxis umzusetzen.
