«Baugesuchsverfahren werden immer schwieriger, das ist die Realität. Als ich vor 30 Jahren beim Kanton angefangen habe, Baugesuche zu beurteilen, waren die kantonalen Entscheide ein bis zwei Seiten lang. Heute sind wir bei 15 bis 30 Seiten», berichtet Hansueli Schaub von Agriexpert aus langjähriger Erfahrung.

Der Bau von Ställen bringt Herausforderungen mit sich, da es aufgrund ihrer Dimension schwieriger ist, sie in das Landschaftsbild zu integrieren. «Bei den Geflügelställen kommt erschwerend dazu, dass es immer Normställe sind und dort kaum Anpassungen vorgenommen werden können», ergänzt Schaub.

Viele Faktoren beeinflussen das Bewilligungsverfahren

Eine entscheidende Rolle im Bauprozess spielt das Bewilligungsverfahren. «Für einen grösseren Stall mit 18 000 Legehennen muss für das Baubewilligungsverfahren mit einem halben bis zu einem Jahr gerechnet werden», sagt Hansueli Schaub.

Auch entscheidend sei, ob das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche oder nicht. «Ist dies der Fall, sind noch mehr Fachstellen involviert, was das Verfahren auch in die Länge ziehen kann», betont Schaub.

Auch die Vorgeschichte des Betriebes kann eine entscheidende Rolle spielen, was die Länge des Bewilligungsverfahrens angeht. Wurde zum Beispiel ein Stall umgenutzt oder die Tierzahl erhöht, ohne dass eine Bewilligung vorlag, kann sich dies im Falle eines anderen bewilligungspflichtigen Projekts wie ein Stallbau negativ auf das Bewilligungsverfahren auswirken. «Kommt schliesslich noch eine Einsprache dazu, kann sich ein Projekt um Monate bis sogar Jahre verzögern», ergänzt Schaub.

Rückbauverfügung wird automatisch ausgestellt

Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist, weshalb die Rückbauverfügung in der Regel zusammen mit der Baubewilligung erteilt wird. «Im Kanton Aargau ist es zum Beispiel heute schon Standard, dass für neue Ökonomiegebäude und Umbauten in Ökonomiegebäuden zusammen mit der Baubewilligung gleich die Rückbauverpflichtung bei nicht mehr zonenkonformer Nutzung im Grundbuch angemerkt wird», erklärt Schaub. Durch die zukünftige Umsetzung der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes werden dies auch die Kantone, die das noch nicht machen, umsetzen müssen. Wird eine Rückbauverfügung ausgestellt, müsste ein Ökonomiegebäude, wenn es nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, auf eigene Kosten entfernt bzw. rückgebaut werden. «Es besteht aber immer die Chance einer möglichen Umnutzung, wenn der entsprechende landwirtschaftliche Bedarf nachgewiesen werden kann», betont Schaub. Dies beinhaltet auch die Vermietung/Verpachtung an einen anderen Landwirtschaftsbetrieb, sofern er den entsprechenden Bedarf geltend machen kann.

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«Baugesuchsverfahren werden immer schwieriger, das ist die Realität.»

Hansueli Schaub, Agriexpert

Vorwissen und eine gute Beratung sind wichtig

Wenn ein Stallbauprojekt realisiert werden möchte, sollte von Beginn an mit einer Fachperson zusammengearbeitet werden, empfiehlt Schaub. Er rät Landwirten, als Erstes im Geoportal den geplanten Standort für den Stallbau auf Standorteigenschaften zu überprüfen. So könne geklärt werden, ob das Projekt überhaupt am gewünschten Standort realisierbar ist.

Auch wichtige Informationen zum Betrieb (betriebsspezifische Angaben wie z. B. Produktionsstandard und Fruchtfolgeflächen sowie kantonale Auflagen) sollten im Voraus zusammengestellt werden.

Beim Bewilligungsverfahren könne es zudem helfen, wenn der Landwirt bereits im Vorhinein Kontakt mit den Behörden hatte und sie über seine Pläne informiert hat.

Abo Was braucht es, damit das Baugesuch erfolgreich behandelt wird? Schlau bauen Experten-Tipps für erfolgreiche Baugesuche in der Landwirtschaft Friday, 22. March 2024