Kurz & bündig
- Durch die Vertragsaufzucht kann Landwirt Peter Kühne Futter- und Arbeitskosten einsparen.
- Mit einem Vertrag kann klar geregelt werden, was die Vertragsaufzucht beinhaltet und was im Preis enthalten ist.
- Wie hoch die Aufzuchtkosten am Ende ausfallen, ist stark betriebsabhängig.
Die Entscheidung, ob das Jungvieh auf dem eigenen Betrieb bleibt oder extern aufgezogen wird, hängt oftmals davon ab, wie viel Futter und Platz vorhanden sind und wie intensiv der Betrieb geführt wird.
So auch bei Peter Kühne aus Benken SG, der sein Jungvieh an einen spezialisierten Aufzuchtbetrieb abgibt: «Hätte ich meine Rinder zu Hause, müsste ich Futter zukaufen, es würde meine Düngerbilanz belasten und ich hätte mehr Arbeit.» Der passionierte Brown-Swiss-Züchter strebt einen Stalldurchschnitt von 10'000 kg Milchleistung bei einem Erstkalbealter von 24 Monaten an. Um dies zu erreichen, ist er darauf angewiesen, dass sein Jungvieh entsprechend versorgt wird und, wie er sagt, «körperlich fit und parat zum Milchproduzieren» vom Aufzuchtbetrieb auf den Heimbetrieb zurückkommt.
Kosten müssen die Erwartungen des Besitzers erfüllen
Thyas Künzle arbeitet am LZSG Salez und begleitet den Arbeitskreis Vertragsaufzüchter. Ein gut entwickeltes Tier zurück an den Ursprungsbetrieb geben zu können, sei elementar für einen seriösen Aufzuchtbetrieb, bestätigt der Agronom: «Der Preis bei einem Erstkalbealter von 24 Monaten liegt für die Rückkaufperiode 2024/25 bei 137 Franken pro Monat. Das ist hoch. Dementsprechend hoch sind auch die Erwartungen des Besitzers.» Gleichzeitig betont Künzle, dass es sich um Richtpreise handelt, die jährlich von der Preiskommission für Vertragsaufzucht festgelegt werden.
Es ist nötig, dass Ursprungs- und Aufzuchtbetrieb miteinander ausmachen, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Mit steigendem Erstkalbealter nimmt der monatliche Preis ab. Ab 34 Monaten beträgt der Richtpreis noch 94 Franken pro Monat.
Gute Kommunikation mit dem Aufzuchtbetrieb als Grundlage
Was die Vertragsaufzucht beinhaltet und was im Preis (nicht) enthalten ist, sollte vertraglich zwischen den Parteien geregelt werden. Dazu gibt es den Aufzucht- und Rückkaufsvertrag von Agridea. Thyas Künzle weist darauf hin, dass der Vertrag noch zu selten angewendet wird. Die Vorteile liegen für ihn klar auf der Hand: Durch die schriftliche Vereinbarung kennen beide Parteien die Ansprüche des Gegenübers und es ist klar deklariert, was im Preis inbegriffen ist. «Trotz Vertrag ist es extrem wichtig, dass die beiden Parteien miteinander reden», fügt der Berater hinzu.
Diese Aussage unterstreicht auch Peter Kühne: «Bei Problemen will ich informiert werden. Es ist elementar, dass man miteinander spricht.» Auf früheren Betrieben hatte er auch schon Verträge, mit dem jetzigen Vertragsaufzüchter hat er jedoch keinen. Der Landwirt legt Wert darauf, dass er seine Jungtiere selbst vorbeibringt und wieder abholt: «Dann habe ich auch gleich die Möglichkeit, meine Tiere vor Ort zu betrachten und wenn nötig das weitere Vorgehen zu besprechen.»
Für Peter Kühne ist es wichtig, dass er bei Komplikationen frühzeitig informiert wird und der Vertragsaufzüchter auch dementsprechend zügig Massnahmen einleitet. Die Aussage «Ich sollte da mal was unternehmen und den Tierarzt kontaktieren» akzeptiert er nicht: «Ich will meine Tiere mit einem guten Gewissen abgeben können. Da darf nicht ‹gelauert› werden.»
Auf der anderen Seite ist es auch zentral, in welcher Kondition die Kälber auf dem Aufzuchtbetrieb ankommen. «Wenn ich Kälber zur Aufzucht bringe, die gerade von der Milch entwöhnt wurden und noch nicht fressen können, darf ich mich nicht wundern, wenn diese einen Entwicklungseinbruch erleiden», ist Peter Kühne überzeugt.
Während der ersten vier Lebensmonate bekommen seine Kälber zwischen 600 und 700 Liter Milch. Nach dem Abtränken behält er die Kälber noch weitere zwei Monate zu Hause. In dieser Zeit lernen die Jungtiere die Weide kennen und wie sie richtig fressen sollen. Erst wenn sie robust genug sind, sich in einer grösseren Jungtiergruppe durchzusetzen, wechseln sie auf den Aufzuchtbetrieb.
Betriebsspiegel Klettenhof
Peter Kühne, Benken SG
LN: 33 ha LN in der Talzone, davon 5 ha Silomais, 5 ha BFF, Rest Kunst- und Naturwiesen
Tierbestand: Milchvieh: 65 Brown Swiss, davon 55 Laktierende (Leistung ø 9500 kg Milch); etwa 15 Aufzuchtkälber und einige Tränkekälber; 20 Pensionspferde
Arbeitskräfte: Betriebsleiter und seine Eltern, ein Lehrling, ein Angestellter
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Regelung der Sömmerungsbeiträge während der Alpzeit
Im Sommer wird das Jungvieh von Peter Kühne gealpt. Während der Sömmerung laufen die Tiere nicht über den Aufzuchtbetrieb, sondern über den eigenen Betrieb, den Klettenhof. Dadurch kann Peter Kühne die Sömmerungsbeiträge für sich auslösen, trägt aber während dieser Zeit auch die volle Verantwortung für seine Tiere.
Ihm ist es wichtig, dass sein Jungvieh den Sommer auf einer wüchsigen und konditionell anspruchslosen Alp verbringt. «Dass auf einer Alp die Rinder nicht zunehmen, ist mir bewusst. Sie dürfen aber auch nicht Gewicht verlieren», betont der Landwirt. Würden seine Tiere leichter von der Sömmerung nach Hause kommen, so wäre es schwierig, ein Erstkalbealter von 24 Monaten zu erreichen.
Entscheidend für dieses Ziel ist auch die Brunsterkennung. Da der Betriebsleiter des Aufzuchtbetriebes auswärts arbeitet, hat er Geld in eine elektronische Brunsterkennung (Halsband) investiert. Nun kann er auch in seiner Abwesenheit die Brunsterkennung sicherstellen. Jede verpasste Brunst bedeutet einen Monat Verzögerung: Das bedeutet für den Ursprungsbetrieb einen Monat mehr, den Kühne zahlen muss, und für den Aufzuchtbetrieb einen Monatslohn zusätzlich. Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Art der Zusammenarbeit gegenseitiges Vertrauen elementar ist.
Kosten der Vertragsaufzucht im Vergleich zur Eigenremontierung
Wie die Aufzucht eines Rindes bis zur ersten Abkalbung das Portemonnaie beansprucht, ist stark betriebsabhängig. Mit seinen Lernenden rechnet Peter Kühne jeweils durch, wie teuer die Aufzucht auf dem eigenen Betrieb kommen würde. Die Kosten würden sich jährlich auf etwa 2000 Franken pro Tier belaufen.
In der Vertragsaufzucht zahlt er pro Tier und Monat 105 Franken, was jährlich einen Betrag von 1260 Franken für jedes Kalb bedeutet. Bei 15 Kälbern ergibt dies einen jährlichen Betrag von 18'900 Franken. Im Preis inbegriffen sind auch Besamungs- und Tierarztkosten.
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Selten kommt es vor, dass Peter Kühne Abgänge verzeichnen muss. Im letzten Jahr waren es zwei Erstkalbinnen, die er aus gesundheitlichen Gründen zwei Wochen nach dem Abkalben schlachten musste. Durch den Schlachterlös waren zumindest seine Aufzuchtkosten gedeckt. Dies sei aber nur möglich, weil die Rinder gut genährt aus der Vertragsaufzucht zurückgekommen seien.
Peter Kühne ist überzeugt, dass das Verhältnis zwischen Aufzucht- und Ursprungsbetrieb für eine erfolgreiche externe Aufzucht ein Geben und Nehmen zwischen den beiden Parteien sein muss. «Die Qualität der Aufzucht hat einen grossen Einfluss auf die eigene Herde. Ich bin froh, habe ich einen Aufzuchtpartner gefunden, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und gute Arbeit leistet.»
