Systeme, bei welchen die Kälber kuhgebunden aufgezogen werden, können sich stark voneinander unterscheiden. Gründe dafür sind das Stallsystem und die Einrichtung, der Charakter der Herde oder auch Vorlieben der TierhalterInnen. Grundsätzlich wird bei der kuhgebundenen Kälberaufzucht zwischen mutter- und ammengebundenen Systemen unterschieden.
Mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht
Muttergebundene Kälberaufzucht: Bei muttergebundenen Systemen kann das Kalb normalerweise bis zum Absetzen bei der eigenen Mutter saugen. Zudem wird die Kuh in der Regel gemolken. Dies kann entweder ein- bis zweimal am Tag oder mit dem Melkroboter sowie erst nach dem Absetzen der Kälber erfolgen.
Ammengebundene Kälberaufzucht: Ammengebundene Systeme sind meist auf Milchbetrieben anzutreffen, die einzelne Kühe nicht melken und als Ammen einsetzen, um die Kälber zu versorgen. Häufig ist die Amme auch Mutter eines der Kälber. Zudem gibt es Betriebe, die ganz mit dem Melken aufgehört haben und eigene sowie zugekaufte Kälber mithilfe von Ammen aufziehen und mästen.
Verschiedene Möglichkeiten bei kuhgebundenen Systemen
Je nach System können die Faktoren unterschiedlich miteinander kombiniert werden.
Beteiligte Kühe: Mütter, Ammenkühe oder Kombination von Müttern und Ammen
Beteiligte Kälber: alle Kälber saugen, nur Aufzuchtkälber saugen, oder nur Mastkälber saugen
Kontaktdauer/-häufigkeit: permanent oder restriktiv (kurzzeitiger Kontakt bis Halbtageskontakt)
Ort des Kuh-Kalb-Kontaktes: Kuhstall(teil), Kälberstall(teil) oder separater Bereich
Gesamtdauer der Kontaktzeit: nur über einen kurzen Zeitraum, bis zum Absetzen oder mit Zusatztränke
Absetzen von der Milch und Trennen von der Kuh: schrittweise Verringerung des Kuh-Kalb-Kontaktes, erst Trennung von der Mutter und dann Absetzen oder erst Absetzen und dann Trennen
Rechtsgrundlagen in der Schweiz
Als Folge des Saugens entspricht der Milchfettgehalt der gemolkenen Milch oftmals nicht dem üblichen Wert und somit nicht den Anforderungen der Milchhygieneverordnung. Wird die Milch im Tank mit Milch von Kühen mit normalem Fettgehalt vermischt, hat die gesamte Milch in der Regel normale Gehalte und lässt sich abliefern.
Die Milchhygieneverordnung (Stand 8. Dezember 2020) ermöglicht die Ablieferung von Milch aus muttergebundenen Systemen. Dies ist im Art. 8 geregelt: «Es darf nur einwandfreie Milch mit unverändertem Gehalt abgeliefert werden, die von Tieren stammt, deren allgemeiner Gesundheitszustand gut ist.»
Mehr Informationen zum Thema und Praxisbeispiele liefert das FiBL-Merkblatt