Die Moderhinke ist eine schmerzhafte bakterielle Klauenkrankheit, bei welcher die betroffenen Tiere lahmen und sich zum Fressen hinknien müssen. Weitere Folgen können Abmagerung und Rückgang der Milchleistung sein. Zu Beginn der nationalen Moderhinke-Bekämpfung war zirka jeder vierte Betrieb, welcher Schafe hält, von Moderhinke betroffen.
Aus tiergesundheitlichen und Tierschutzgründen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen gilt es, die Moderhinke systematisch zu bekämpfen. Dies erfolgt mithilfe eines nationalen Bekämpfungsprogrammes, welches das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten und den wichtigsten Akteuren der Branche erarbeitet hat.
Im Rahmen des Programms werden während maximal fünf Jahren jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März alle Schweizer Schafhaltungen untersucht. SchafhalterInnen mit positiv getesteten Herden müssen diese sanieren.
Anteil positiv getesteter Herden konnte bereits gesenkt werden
Zu Beginn der ersten Untersuchungsperiode ging das BLV davon aus, dass der Anteil auf Moderhinke positiv getesteter Betriebe zwischen 25 und 40 Prozent liege. Die genauen Zahlen werden derzeit analysiert und liegen Ende April 2025 vor.
«Der Anteil positiver Betriebe konnte durch die bereits erfolgten Sanierungsmassnahmen aber bereits gesenkt werden und liegt derzeit bei um 13 Prozent (Stand Ende März 2025). Das Ziel ist es, dass der Anteil betroffener Betriebe innert fünf Jahren auf unter 1 Prozent sinkt», erklärt Camille Luyet, Projektleiterin des Moderhinke-Bekämpfungsprogramms beim BLV.
Das BLV informiert auf seiner Website regelmässig über den aktuellen Stand der Moderhinke-Sanierung.
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Sanierung durch den Tierhalter sollte möglichst schnell erfolgen
Betriebe, die positiv getestet werden, müssen ihren Bestand sanieren. Sie werden für den Tierverkehr gesperrt (einfache Sperre 1. Grades), bis eine Nachuntersuchung mit negativem Ergebnis vorliegt.
Bereits im Verdachtsfall müssen TierhalterInnen unverzüglich mit der Sanierung beginnen. «Die zeitnahe Sanierung der Herden ist aus Gründen der Tiergesundheit und des Tierschutzes sehr wichtig. So können die Tierhaltenden ihre Tiere rasch wieder bewegen. Die einfache Sperre 1. Grades wird aufgehoben, wenn ein PCR-Test negativ ausfällt», sagt Camille Luyet.
Die Sanierung dauert durchschnittlich etwa zwei Monate. Gemäss Erfahrung kann eine Herde laut BLV nach sechs bis acht Wochen wieder frei von Moderhinke sein. Grundsätzlich könne bei der Sanierung, die über Klauenbäder erfolgt, in der Regel meist auf Antibiotika verzichtet werden. Der Einsatz von Antibiotika in Ergänzung zu Klauenbädern werde nur in Einzelfällen bei schweren Krankheitsverläufen empfohlen.
Wichtige Fristen und Regelungen ab April 2025
Seit dem 1. April 2025 gibt es einige Fristen und neue Regelungen, welche für SchafhalterInnen hinsichtlich der Moderhinke relevant sind.
Sperrung des Tierverkehrs
Betriebe, welche bis zum 31. März 2025 noch nicht untersucht wurden, werden für den Tierverkehr gesperrt. Das bedeutet, dass keine Schafe mehr verstellt werden dürfen.
Wie bisher ist davon nur der direkte Weg zur Schlachtung ausgenommen, was ein Begleitdokument der Tierseuchenpolizei erfordert. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt können auf Gesuch hin auch reine Mastbetriebe bewilligen, die auch Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen. Für diese Betriebe gelten die einfache Sperre 1. Grades sowie weitere Auflagen.
Bedingungen für die Sömmerung 2025
Die Sömmerung ist nur für Schafhaltungen erlaubt, die frei von Moderhinke sind. In strikten Ausnahmefällen kann der zuständige Veterinärdienst Sömmerungsbetriebe bewilligen, wenn diese ausschliesslich Schafe aus gesperrten Betrieben aufnehmen. Dies ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass andere Schafe nicht gefährdet werden. Dazu muss ein Gesuch eingereicht werden.
Schafmärkte und Ausstellungen
Seit dem 1. April 2025 dürfen nur noch Betriebe mit dem Moderhinke-Status «frei» ihre Tiere an Märkte und Ausstellungen mitbringen. Betriebe mit dem Status «gesperrt» sind davon ausgeschlossen.