Mit dem Schnabel sucht das Huhn nach Fressbarem und erkundet seine Umwelt – und bisweilen auch seine «Kolleginnen». Der scharfe Schnabel verursacht dabei oft Gefiederschäden oder Verletzungen. Neben dem Angebot von Beschäftigungsmaterial kann das leichte Kürzen und Entschärfen der Schnabelspitze (Touchieren) als vorbeugende Massnahme dienen.
Gemäss revidierter Tierschutzverordnung ist seit dem 1. Februar 2025 das Touchieren nur noch bei Küken in den ersten beiden Lebenstagen durch fachkundige Personen in der Brüterei zulässig. Parallel dazu wurde im Branchenreglement von Suisse Garantie festgehalten, dass nur für jede zweite Legehennen-Herde Tiere eingestallt werden dürfen, die als Küken touchiert wurden. Dazu muss beim Eierproduzentenverband Gallosuisse rechtzeitig vor dem Schlupf der Küken ein Antrag gestellt werden, mitsamt einer Bestätigung, dass in der letzten Herde mögliche Vorbeugemassnahmen gegen das Feder-/Zehenpicken umgesetzt wurden – z. B. das Anbieten von geeignetem Beschäftigungsmaterial. Der bewilligte Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem Schlupf der Brüterei zugestellt werden.
Im Eierhandel werden überwiegend Eier vermarktet, die nach den Anforderungen von Suisse Garantie produziert wurden. Wo dies nicht der Fall ist – z. B. in der Eier-Direktvermarktung –, können weiterhin und ohne Bewilligung Junghennen oder Küken zugekauft werden, die in der Brüterei touchiert wurden. Hingegen ist es nicht mehr erlaubt, Jung- oder Legehennen nachträglich zu touchieren.