Die offenen Laufställe bieten Platz und Nahrung für die Nutztiere – aber auch für Vögel. Spatzen und Tauben nutzen das Futterangebot, vor allem, wenn eine Totalmischration (TMR) mit Mais und Kraftfutter vorgelegt ist.
Dabei verunreinigen sie das Futter mit Federn und Kot. «Die Schmackhaftigkeit leidet und zudem nimmt der Nährstoffgehalt in der TMR ab, weil die Maiskörner weggepickt werden», sagt Astrid Murer, Beraterin am BBZN Hohenrain (LU). Das fehlende Futter sei aber vor allem dann ein Problem, wenn ganze Vogelschwärme einfallen. Gravierender ist, dass über den Kot Krankheiten übertragen werden könnten.
Das Nisten verhindern: Mit Gittern oder geschlossenen Toren
Um zu verhindern, dass Vogelkot ins Futter gelangt, gibt es laut Livio Rey von der Vogelwarte Sempach zwei Möglichkeiten:
- Das Futter unter einem beliebten Vogelplatz wegräumen.
- Verhindern, dass sich die Vögel im und über dem Futter aufhalten.
Gemäss Rey kann es bereits helfen, wenn die betroffenen Balken unzugänglich gemacht werden. «Von Spikes raten wir aber ab. Sie können die Vögel verletzen und ausserdem können gewisse Vögel ganz gut zwischen den Spitzen hindurchspazieren.»
Bei einem akuten Einfall von Vögeln ist es sinnvoll, wenn die Tore vorübergehend geschlossen werden. Das erschwert den Einflug und kann ausreichen, um den Vogelschwarm abzuhalten. Eine Alternative ist die Förderung der natürlichen Feinde. Etwa mithilfe von Nistkästen für Turmfalken sowie einer biodiversen Umgebung mit ausreichend Nahrung für Greifvögel.
Akustische Vergrämung kommt in den Ställen nicht zum Einsatz
Schliesslich gibt es technische Hilfsmittel: Schalldrucksysteme geben einen für Menschen nicht hörbaren Ton im Infra- oder Ultraschallbereich ab und sollen insbesondere gegen Tauben wirken. Wie die kurze Umfrage von «die grüne» ergeben hat, scheint diese akustische Vergrämung in den Ställen jedoch wenig verbreitet. Erfahrung hat Astrid Murer mit Eulen-Attrappen: «Die nützt gegen Spatzen nicht. Die Vögel gewöhnen sich schnell daran und verlieren jede Scheu.»
Nicht erlaubt ist, die Vögel während des Brutgeschäfts zu stören. Richten die Vögel grossen Schaden an, dürfen sie in manchen Kantonen im Rahmen von Selbsthilfemassnahmen vergrämt oder wenn nötig auch geschossen werden. Vorgängig empfiehlt es sich, sich bei der kantonalen Jagdverwaltung über die Gesetzgebung zu erkundigen.
Ein Abschuss bekämpft immer nur die Symptome. Ist der Konflikt mit Wildvögeln in Ställen sehr gross, kann ein Anruf bei der Vogelwarte Sempach langfristig erfolgreich sein. Sie stünden für Auskünfte zur Verfügung, sagt Livio Rey.