Wer jetzt noch die Grundversicherung der Krankenkasse wechseln möchte, schliesst nun die «die grüne»-Seite auf dem Handy, setzt sich an den Computer, holt Offerten ein und vergleicht Prämien. In der Regel lässt sich die Krankenkasse bis Ende Jahr wechseln. Dafür braucht es eine schriftliche Kündigung der Grundversicherung, der Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
Geld sparen lässt sich bei der Grundversicherung, wenn man zu gewissen Einschränkungen bereit ist. Etwa mit Hausarztmodellen oder der Verpflichtung, in ein Gesundheitszentrum zu gehen. Auch die Höhe der Franchise beeinflusst die Prämien. Die Höhe der Franchise kann jeweils auf den 1. Januar verändert werden und ist ein Jahr gültig.
Ändert sich die Lebenssituation, lohnt sich eine Prüfung
Kim Allemann, Mediensprecherin der «Mobiliar», rät zu einer Versicherungsberatung, sobald sich die Lebenssituation ändert, also bei einer Heirat, bei Erwerb von Eigentum oder einem Fahrzeugkauf. Sinnvoll sei, die Versicherungssummen bei Investitionen oder in einem Turnus von zirka zwei Jahren zu überprüfen.
Es lohnt sich, den Wert aller Gerätschaften und Güter zu berechnen und mit der Versicherungssumme zu vergleichen, die in der Police aufgeführt ist. Oft helfen Inventarlisten mit Standardwerten, sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten und den korrekten Wert zu eruieren.
Korrekte Versicherungssumme vermeidet Überraschungen
Wichtig zu wissen: Beim Bestimmen der Versicherungssumme gilt es, den Neuwert zu berücksichtigen, auch wenn Landmaschinen und Geräte gebraucht gekauft wurden. Mit der wertrichtigen Versicherungssumme lassen sich unliebsame Überraschungen im Schadenfall vermeiden.
Kim Allemann weist darauf hin, dass nebst den Sachversicherungen für das ganze Hab und Gut auch die Vorsorge ein wichtiges Thema sei. Besonders wichtig: Die neue Direktzahlungsverordnung sieht vor, dass der auf dem Hof mitarbeitende Ehepartner oder die mitarbeitende Ehepartnerin für die Risiken «Arbeitsunfähigkeit», «Erwerbsunfähigkeit» und «Tod» mit einer definierten Mindestleistung abgesichert werden muss. Diese Änderung tritt 2027 in Kraft.
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Die Tabelle beleuchtet die Versicherungssituation aus Sicht Betriebsleiter und der mitarbeitenden Familienmitglieder.