Kurz & bündig
- Viele Landwirte misstrauen der Nutzung von maschinengenerierten Daten.
- Klare Regeln und Transparenz schaffen Vertrauen.
- Die EU regelt, dass Landwirte bestimmen, wer Zugang zu ihren Daten hat.
- Hersteller müssen Daten kostenlos und in einer lesbaren Datei liefern.
- Digitale Daten können den Aufwand im Betriebsmanagement senken.
Viele Landwirte blicken mit Skepsis auf die zunehmende Digitalisierung in der Landwirtschaft. Moderne Traktoren und Landmaschinen sammeln heute eine Vielzahl an Daten. Sie reichen von der Ertragsmenge über den Düngerverbrauch bis zu detaillierten Feldkarten. Mit einer Verbindung im Steuergerät des Traktors gelangen die Daten in den Server des Herstellers. Der besorgte Landwirt denkt: «Mir wird in die Karten geschaut, ich verliere die Kontrolle. Wer sieht meine Daten? Werden sie weiterverkauft? Wird meine Technik fremdgesteuert?» Diese Bedenken sind nicht grundlos. Bisher war oft unklar, wem die in der Praxis gesammelten Maschinendaten eigentlich gehören.
Jetzt wird das Thema wieder aktuell, da am 12. September 2025 die EU-Datenverordnung in Kraft tritt. Diese besagt, dass die Landwirte selbst bestimmen können, wie ihre Daten aus smarten Maschinen verwendet werden. Wie sich diese Verordnung in der Schweiz auswirken wird, wird in der nächsten Ausgabe von «die grüne» thematisiert.
Die Maschinenentwicklung geht dahin, dass auch vermeintlich «einfache» Maschinen, wie beispielsweise ein Kreisler, digitalisiert werden und ein Login für die Inbetriebnahme benötigen. Es ist also an der Zeit, die Nutzen und die Risiken der Daten einzuordnen. Die Datenspezialisten Karl-Heinz Krudewig und Thomas Anken empfehlen, dem Thema offen zu begegnen und die Vorteile digitaler Daten zu nutzen.
Doppelspurigkeiten sollen vermieden werden
Die Datenverordnung besagt unter anderem, dass der Maschinenlieferant dem Landwirt die Daten, wie Erträge, ausgebrachte Hilfs- und Nährstoffe, Milchmengen usw., für sein Farm-Management-Information-System (FMIS) maschinenlesbar und kostenlos zustellt. Das reduziert den Aufwand für den Landwirt, da Doppelspurigkeiten bei der Dateneingabe in sein FMIS vermieden werden. «Damit wird die bisher schleichende Umstellung vom Papier zum digitalen Datenmanagement beschleunigt», ist Thomas Anken, Datenspezialist bei Agroscope, überzeugt.
Bei Lohnunternehmern ist die Datennutzung bereits heute verbreitet. Sie nutzen die erhobenen Daten, wie beispielsweise die Ertragsmenge, die Flächenleistung, die Ausbringmenge von Dünger oder den Treibstoffverbrauch, für eine zeitnahe und weitgehend automatisierte Rechnungsstellung.
Eine Übersicht, wer die Daten nutzen kann, ist wichtig
«Wenn der Lohnunternehmer Daten für die Rechnungsstellung nutzt, hat der Landwirt keine Mühe. Wenn die Daten jedoch in eine globale Firma gelangen, denkt der Landwirt kritischer, er kann sie nicht mehr greifen. Darum ist es wichtig, dass der Landwirt mit der EU-Datenverordnung jetzt selber bestimmen kann, welche Daten, die auf seinem Betrieb erhoben werden, vom Hersteller genutzt werden dürfen. Das ist jetzt erstmals klar geregelt», so Karl-Heinz Krudewig. Krudewig ist Smartfarming- und Datenspezialist in Deutschland und war Konzeptgeber von 365 Farmnet.
«Es ist wichtig, dass der Landwirt bestimmt, wer seine Daten nutzen kann.»
Karl-Heinz Krudewig, Datenspezialist
Die Schweizer Landwirtschaft kennt er durch die Zusammenarbeit mit der Barto AG. Diese basierte ursprünglich auf der deutschen Plattform 365 Farmnet. Heute führt die Barto AG ihre Smart-Farming-Plattform selbstständig und entwickelt diese weiter für den Schweizer Markt.
Datenverfügbarkeit ohne Schnittstellenprobleme ist nützlich
Thomas Anken sieht einen grossen Nutzen in der Verfügbarkeit von Daten, sofern diese in einem nutzbaren Format ohne Schnittstellenprobleme vorliegen, wie es die Datenverordnung vorsieht. «In Zukunft muss es möglich sein, dass Maschinendaten für das Betriebsmanagement nicht nochmals von Hand aufgezeichnet werden müssen.»
Anken glaubt jedoch nicht, dass dies von heute auf morgen möglich sein wird, aber die Richtung sei klar. Und wenn dieser Weg konsequent beschritten wird, würde der Aufwand für Aufzeichnungen aller Art, damit meint Anken beispielsweise auch Digiflux, zu einer Nebensache.
Thomas Anken weiss aber auch, dass die Akzeptanz zu digitalem Handeln noch gering ist: «Die Umstellung von analogem zu digitalem Handeln ist für die Gesellschaft generell schwierig. Das zeigt beispielsweise das elektronische Patientendossier, dessen Akzeptanz begrenzt ist und die Datenschutzbedenken allgegenwärtig sind.» Die Skepsis ist also nicht nur eine landwirtschaftliche Eigenheit.
Transparenz auf dem Feld schafft Vertrauen
Die Transparenz ist ein wichtiger Faktor, wenn diese die Qualität der Produkte in der Gesellschaft garantiert. «Man muss sehen, dass Ackerbau eines der öffentlichsten Gewerbe überhaupt ist. Landwirte arbeiten im Sichtfeld der Gesellschaft, beobachtet von Drohnen und Satelliten. Diese Offenheit ist ein Alleinstellungsmerkmal und bietet die Chance, den Dialog mit der Gesellschaft und dem Markt proaktiv zu gestalten», ist Krudewig überzeugt. Die Transparenz kann also nicht nur auf dem Feld gesehen werden, sondern sie lässt sich digital belegen und nutzen.
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Als Beispiel nennt er Zweifel-Chips. Jede Packung Zweifel-Chips ist mit dem Namen des Produzenten versehen. Auf der Website des Verarbeiters ist sogar ersichtlich, von welchem Kartoffelproduzent der Verarbeiter in Echtzeit Chips produziert. «Hier haben die Landwirte überhaupt keine Mühe mit der Transparenz. Man befindet sich in einer überschaubaren Kooperation und erkennt den Nutzen dieser vertrauensbildenden Massnahme.»
Die beiden Datenspezialisten sehen Maschinendaten als überschaubares Risiko für die Landwirtschaft. Es ist jedoch ein grosser Nutzen, dass mit der EU-Datenverordnung beim Maschinenkauf die Datenlage explizit angesprochen und unterschrieben werden muss. «Das wird das Vertrauen in die Daten stärken», so Karl-Heinz Krudewig.
EU-Datenverordnung
Ab dem 12. September 2025 gilt in der EU eine neue Datenverordnung. Sie ist Teil der europäischen Datenstrategie und soll dabei helfen, das wirtschaftliche Potenzial von Daten aus smarten Maschinen besser zu nutzen.
Die Verordnung legt fest: Wer vernetzte Geräte (wie zum Beispiel intelligente Landmaschinen) oder damit verbundene Dienste (zum Beispiel digitale Farm-Management-Systeme) nutzt, hat das Recht, über die dabei entstehenden Daten zu entscheiden. Das bedeutet, NutzerInnen dürfen selbst bestimmen, wie ihre Daten verwendet werden.
Der Schutz von persönlichen Daten und Geschäftsgeheimnissen soll dabei weiterhin garantiert sein.
