Kurz & bündig

- In der Schweiz werden Arbeitsgeräte meistens am Dreipunkt des Traktors angebaut.
- Grosse und meistens klappbare Maschinen erzeugen am Dreipunkt eine hohe Radlast am Traktor und entlasten die Lenkachse.
- Mit einem eigenen Fahrwerk wird der Traktor vom Maschinengewicht entlastet.
- Im Futterbau werden mehr Maschinen mit eigenem Fahrwerk eingesetzt als im Ackerbau.
- Maschinen mit eigenem Fahrwerk sind teurer und müssen allenfalls eingelöst werden.

Viele Traktoren verfügen über viel Motorleistung im Verhältnis zu ihrer Hubkraft. Meistens begrenzt jedoch die zulässige Achslast des Traktors die Möglichkeiten beim Geräteanbau am Dreipunkt.

Anbaugeräte mit eigenem Fahrwerk entlasten den Traktor. Ein Teil des Gewichts lastet auf der Achse des Anbaugeräts, was die Hinterachse des Traktors entlastet. Beim Heuen kann dadurch an einem leichten Traktor ein mehrteiliger Kreisler angebaut werden, welcher in der Dreipunkt-Variante zu schwer zum heben ist – um ihn zu betreiben, reicht die Motorleistung jedoch aus.

Bei Ackerbaumaschinen wird von den Traktoren mehr Motorenleistung verlangt als beim Futterbau. Es werden grössere Traktoren mit mehr Hubkraft eingesetzt. Deshalb sind Fahrwerke in diesem Bereich seltener als im Futterbau.

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Im Futterbau sind Fahrwerke häufiger als im Ackerbau

Eine Umfrage bei Schweizer Landtechnikfirmen hat gezeigt, dass vor allem Heuer und Schwader mit Transportfahrwerken nachgefragt werden. Beim Kuhn Center Schweiz sind es vor allem Kreiselheuer und Schwader ab Arbeitsbreiten von 6,5 Metern und die Bandschwader und gezogenen Mähwerke.

Bei den Ackerbaugeräten hält sich die Nachfrage in Grenzen, wie Ulrich Strauss vom Kuhn Center Schweiz feststellt. «Mit dem Traktor und der gezogenen Anbaumaschine entsteht eine grosse Gesamtlänge, welche im Ackerbau eine optimale und saubere Saat am Vorgewende einschränkt.» Ulrich Strauss geht deshalb davon aus, dass in der Schweiz wegen den kleinstrukturierteren Bearbeitungsflächen weiterhin der Grossteil dieser Maschinen am Dreipunkt angebaut werden.

Karl Tanner von der Agrar Landtechnik AG sieht den Haupteinsatz gezogener Geräte ebenfalls beim Futterbau. Die Krone-Futterbaumaschinen mit Sechsfach-Schwader mit Arbeitsbreiten bis 19 Meter lassen sich unmöglich für den Dreipunkt-Anbau konstruieren. Kreisler mit Arbeitsbreiten ab 5,5 Metern werden für kleine Traktoren auch gezogen nachgefragt.

Bei Horsch Bodenbearbeitungsgeräten wird ab 4 Metern und bei Sämaschinen ab 6 Metern eine Maschinenvariante mit Fahrwerk bevorzugt.

Einen aktuellen Trend zu gezogenen Geräten erkennt Karl Tanner derzeit nicht. Und falls sich die Traktorenhersteller in Zukunft entscheiden, ihre Fahrzeuge mit höheren zulässigen Achslasten anzubieten, erst recht nicht.

Andreas Rutsch von Lemken erwähnt noch ein weiteres System, um die zulässige Radlast beim Strassentransport einzuhalten: Ein Unirad bei Pflügen, welches ab fünf Scharen oft eingesetzt wird. Beim Strassentransport lastet ein Teil des Maschinengewichts auf dem Rad, welches im Feld zur Tiefenführung genutzt wird.

Ein ähnliches System wird auch für Scheibeneggen angeboten, um die Hinterachse beim Transport zu entlasten. Bei den klappbaren Geräten kommen dann vollständige Fahrwerke zum Einsatz.

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Wendigkeit und einfache Bedienung auf dem Feld zählen

Für Lukas Bucher von der Ott Landmaschinen AG ist klar, dass grössere Arbeitsbreiten bei Futterbaumaschinen nur mit einem Fahrwerk möglich sind. Weil aber auch die Grünland-Traktoren immer grösser werden, sind auch am Dreipunkt vermehrt grössere Bauarten möglich.

Beim Kauf einer Dreipunkt-Maschine zählt für den Kunden vor allem die Wendigkeit und das einfachere Bedienen auf dem Feld. Bei den Vicon-Doppelschwadern mit mittiger Ablage (Andex 724H und Andex 904H) lässt sich das Fahrwerk um 45 Zentimeter absenken.

Damit wird trotz montierter Arme die maximal erlaubte Transporthöhe von 4 Metern eingehalten und zur Verbesserung der Transportsicherheit verlagert sich der Schwerpunkt der Maschine nach unten. Bodenbearbeitungsgeräte und Sämaschinen würden bei Ott nur selten mit einem Fahrwerk nachgefragt.

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Strassenverkehrsvorschriften für gezogene Maschinen

Kontrollschild

Gezogene Maschinen gelten als Arbeitsanhänger und benötigen bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Transportbreite bis 2,55 m kein Kontrollschild.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit ab 30 km/h bis 40 km/h und einer Transportbreite bis 2,55 m braucht es ein grünes Kontrollschild.

Alle Arbeitsanhänger mit einer Transportbreite über 2,55 m tragen ein braunes Kontrollschild und sind landwirtschaftliche Ausnahme-Anhänger.

Bremsen

Bis 30 km/h und bis 1.5.2019 in der Schweiz gebaut oder eingeführt: ab 3 t Gesamtgewicht eine Betriebs-bremse. Auflaufbremse bis 6 t zulässig.

Bis 30 km/h und ab 1.5.2019 in der Schweiz gebaut oder eingeführt: ab 3,5 t Gesamtgewicht eine Betriebsbremse. Auflaufbremse bis 8 t zulässig.

Über 30 km/h bis 40 km/h und bis 1.5.2019 in der Schweiz gebaut oder eingeführt: ab 750 kg Gesamtgewicht eine Betriebsbremse. Auflaufbremse bis 3,5 t zulässig.

Über 30 km/h bis 40 km/h und ab 1.5.2019 in der Schweiz gebaut oder eingeführt: ab 750 kg Gesamtgewicht eine Betriebsbremse. Auflaufbremse bis 8 t zulässig.

Für alle Arbeitsanhänger keine Stell-bremse erforderlich, wenn der Arbeits-anhänger bei 12 % Gefälle bauartbedingt nicht wegrollt oder mit Unterlegkeilen gesichert werden kann.

Unterlenker-/Dreipunkt-Anhängung

Am Dreipunkt dürfen folgende Anhänger gekoppelt werden:

• Alle landwirtschaftlichen Arbeitsanhänger

• Als Transportanhänger eingeteilte gezogene Geräte zur Bearbeitung von Material (z.B. Futtermischwagen)

Leichte Transportanhänger, auch mit Arbeitsgerät, bei denen die Differenz zwischen Gesamt- und Leergewicht weniger als 2 Tonnen beträgt.

Dabei müssen die Unterlenker seitlich und vertikal arretiert, die entsprechenden Sicherheitshinweise in den Betriebs-anleitungen des Zugfahrzeuges und des Anhängers beachtet, sowie Hinterachslast, Lenkachsmindestbelastung, Reifentragkraft und Hubkraft eingehalten werden.

Das gilt für Dreipunkt-Anbaugeräte

Anbaugeräte am Dreipunkt hinten oder vorne sind bis zu einer Transportbreite von 3,5 m hinten oder vorne ohne Bewilligung zulässig.

Der Betreiber ist verantwortlich für die korrekte Markierung, Beleuchtung und Abdeckung gefährlicher Teile.

Bei einer Transportbreite ab 3 m darf das gelbe Gefahrenlicht eingeschaltet werden.

Quelle: BUL

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