Kurz & bündig
- Beim Chiptuning wird die Motorsteuerung verändert.
- Anbieter versprechen mehr Leistung und/oder weniger Verbrauch.
- Getunte Traktoren müssen geprüft werden.

Warum nicht 50 PS mehr unter der Haube rausholen, wenn man dabei erst noch gar keinen Schlüssel benötigt? Der Eingriff erfolgt bloss an der Software der elektronischen Motorsteuerung. Dazu finden Interessierte im Internet spezielle Anbieter, welche das offenbar ohne Probleme können. Es gibt sogar Anbieter, welche Ad-blue, Partikelfilter und weiteres in der Motorsteuerung ausschalten. Das ist strikte verboten und davon ist hier nicht die Rede.

Wer auf dem Feld merkt, dass der Traktor etwas gar träg pflügt und sich dann ärgert, nicht das mittlere oder grösste Modell der Baureihe gekauft zu haben, kann sich den Traktor aufboostern lassen. Theoretisch kann der Landwirt über das Internet direkt auf dem Feld die Software eines Anbieters einspielen.

Mit etwas Glück donnert der «frisierte» Traktor dank des Chiptunings davon, als wären am Pflug zwei Schare abgeschraubt worden. Wer Pech hat, ruiniert dabei den Antriebsstrang oder sorgt zumindest langfristig für einen erhöhten Verschleiss. Denn Motor, Kühler, Getriebe und weiteres befinden sich öfter im «anaeroben» Bereich, welcher auf die Dauer nicht gesund ist.

Die Herstellergarantie erlischt beim Chiptuning

Wer sich mit einer getunten Motorsteuerung nur auf dem Feld und nicht auf öffentlichen Strassen bewegt, geht als Fahrzeughalter diese Risiken ein:

  • Erhöhter Verschleiss am Traktor
  • Verlust der Herstellergarantie, weil diese durch die Manipulation am Motorsteuergerät erlischt

Wenn jedoch ein Traktorenhersteller im Rahmen eines Updates das Motorsteuergerät verändert, erlischt die Garantie natürlich nicht, da dies im Rahmen der Typengenehmigung erfolgt.

Beim Chiptuning müssen die Vorschriften eingehalten bleiben

Veränderungen an der Motorsteuerung, die das Abgas-, Geräusch oder Leistungsverhalten beeinflussen, sind grundsätzlich verboten. Wer es dennoch tut, macht eine prüfpflichtige Abänderung des Fahrzeugs. Hier würde auch eine Eignungserklärung des Herstellers dienen, welcher dieser natürlich nicht aus-stellen wird.

Es bleibt dann nichts anderes übrig, als dass eine vom Astra anerkannte Prüfstelle eine Eignungserklärung ausstellt, damit weiterhin legal auf der Strasse gefahren werden kann. Somit hat der Fahrzeughalter die Gewähr, dass neben dem Emissionsverhalten auch die Fahrzeugsicherheit gewährt bleibt.

Chiptuning ist verbreitet, aber keiner will etwas gesagt haben

Dennoch scheint das Chiptuning in der Praxis verbreitet zu sein. Obschon beim Bundesamt für Strassen Astra keine Zahlen vorliegen, hat sich wohl schon mancher Landwirt mit dem Thema beschäftigt. Dies ist das Fazit aus Gesprächen mit Landwirten und Landtechnikspezialisten, welche allerdings nicht namentlich zitiert werden wollen. Der Reiz des Chiptuning liegt darin, dass meistens nie genug Pferdestärken zur Verfügung stehen, aber diese mit ein bisschen Software-Anpassung leicht zu holen sind. Die Überlegung des Fahrzeughalters ist nachvollziehbar: Er besitzt ein Traktorenmodell der unteren Leistungsklasse innerhalb einer Baureihe. Innerhalb der Baureihe sind jedoch auch die grössten Modelle mit 50 PS mehr, mit dem gleichen Basismotor ausgerüstet.

Der Halter geht meistens davon aus, dass sich die unterschiedlich starken Modelle einer Baureihe bloss in der Software der Motorsteuerung unterscheiden. Warum das motorenstärkste und somit teuerste Modell kaufen, wenn man für wenig Geld das Einstiegsmodell der gleichen Baureihe aufmotzen kann? Dieses hat erst noch ein geringeres Eigengewicht.

Bloss: Geringeres Eigengewicht und dann «motoren» wie ein Grosser ist ein Widerspruch. Nicht selten haben die Grossen ein für die höhere Belastung ausgelegtes Innenleben. Das kann der Kühler sein, die Anzahl Lamellen bei Getriebekupplungen, die Dimension von Antriebswellen oder die Tragkraft von Achsen.

Die Erfahrungen der Landtechnikfirmen lässt sich auf einen Nenner bringen: Der Verschleiss bei getunten Traktoren ist grundsätzlich höher. Je nach Einsatzspektrum eines Traktors kann ein Chiptuning dennoch geeignet sein. Es geht dann darum, einen seriösen Anbieter zu finden und den Traktor, wie vom Gesetzgeber verlangt, nachzuprüfen.

 

Das sagt das Strassenverkehrsgesetz
Wenn ein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäss im Strassenverkehr unterwegs ist, sieht das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Bussen oder höhere Strafandrohung vor (Art. 219 Abs. 2 Bst. g und h VTS). Betroffen ist wer:
g. Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausführung entsprechen, vertreibt, ohne dass dafür eine Typengenehmigung vorliegt, oder wer solche Teile öffentlich anbietet, ohne dass eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt;
h. Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen, vornimmt oder dazu Gehilfenschaft leistet, ohne dass dafür beziehungsweise für die verwendeten Teile eine Typengenehmigung vorliegt, oder wer solche Änderungen öffentlich anbietet, ohne dass eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt.