Dossier Hof-Management Versicherungen Wednesday, 30. November 2022 Ein Pachtvertrag, der unerwartet gekündigt wird, Streitigkeiten bei Baubewilligungen oder Strafverfahren im Tierschutz: Auch in der Landwirtschaft enden Streitigkeiten oft vor Gericht.

Das kann enorm teuer werden, wenn Anwältinnen, Experten und Gerichte ins Spiel kommen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für verhältnismässig tiefe Prämien das Risiko für Kosten und Dienstleistungen, die durch rechtliche Streitigkeiten verursacht werden.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Policen bei Rechtsschutzversicherungen (siehe Kasten). Möglich ist natürlich auch, die Policen zu kombinieren.

Rechtsschutz übernimmt finanzielle Leistungen

Im Schadenfall übernehmen die Versicherungen in der Regel die folgenden finanziellen Leistungen:

  • Kosten für die interne Fallbearbeitung, Beratung und Vertretung durch eigene Mitarbeiter
  • Anwaltshonorare: teilweise freie Anwaltswahl im Prozessfall
  • Kosten der von der Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt oder dem Gericht angeordneten Sachverständigengutachten
  • Gerichtskosten
  • Parteientschädigungen an die Gegenpartei, die dem Versicherten auferlegt werden
  • Zudem werden dem Versicherten vorschussweise Strafkautionen gestellt, um die Untersuchungshaft zu vermeiden.

Auf die Bedürfnisse der Landwirte zugeschnitten

Wer bereits bei der Agrisano AG eine Kranken- oder Vorsorgeversicherung hat, kann die Rechtsschutzversicherung Agri-Protect abschliessen. Diese deckt alle drei Bereiche Privat-, Betriebs- und Verkehrsrechtsschutz ab. Mit einer Prämie von 7.60 Fr pro Monat und Person ist sie sehr günstig. Bei Agri-Protect handelt es sich um eine Personenversicherung. Jede Person ab 18 Jahren muss eine eigene Rechtsschutzversicherung abschliessen. Kinder sind gratis mitversichert, wenn mindestens ein Elternteil versichert ist.

Agrisano hat mit der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG einen speziell auf die Landwirtschaft zugeschnittenen Kollektivvertrag abgeschlossen. Orion wiederum arbeitet eng mit Agriexpert, einem Dienstleistungsbereich des Schweizer Bauernverbandes, zusammen: Die Experten prüfen die eingehenden Schadenfälle und bearbeiten die Fälle aus der Landwirtschaft direkt.

Michael Riboni von Agriexpert sagt, dass Kaufvertrags-Streitigkeiten (insbesondere Käufe im Internet und Occasionen) sowie Strassenverkehrsgesetz-Fragen (vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen) Massengeschäft seien.

Im Bereich Landwirtschaft seien Pachtstreitigkeiten häufig sowie Strafverfahren (oft Gewässer-, Tier- und Umweltschutzrecht) und Streitigkeiten, welche Baubewilligungen und Enteignungen betreffen: Etwa bei Strassenbauprojekten, Renaturierungen oder Schutzzonen. Somit ist auch der Bereich Raumplanung abgedeckt.

Riboni präzisiert aber, dass nur Streitigkeiten behandelt werden und durch die Rechtsschutzversicherung keine Beratung in Fragen der Raumplanung stattfindet.

Was passiert im Schadensfall? Thomas Hauri von der Agrisano erklärt, dass als Erstes der Schaden gemeldet werden muss. Dann erfolgt eine Triage bei Agriexpert. Fälle aus dem bäuerlichen Bereich werden durch eigene Juristen bearbeitet und nur die übrigen Fälle gehen zu Orion.

Agri-Protect beschränkt sich zudem auf die wichtigen Rechtsgebiete der Landwirtschaft sowie in vielen Rechtsgebieten auf den örtlichen Geltungsbereich Schweiz.

Den Bedarf mit einem Berater genau abklären

Einmal mehr betont Thomas Hauri, dass es sinnvoll sei, sich beraten zu lassen. Denn arbeite ein Landwirt zum Beispiel im Grenzgebiet zu Deutschland und bewirtschaftet grenzüberschreitend Land bzw. kaufe im Ausland Leistungen oder Maschinen ein, komme das dortige Recht zur Anwendung. Agri-Protect sei aber beispielsweise in Rechtsgebieten wie Sachen- Vertrags-, Arbeitsrecht und andere auf die Schweiz beschränkt.

Gegen einen Offertenvergleich sei grundsätzlich nichts einzuwenden, so Hauri. Es sei jedoch relativ schwierig, die unterschiedlichen Leistungen miteinander zu vergleichen und abzuwägen, welcher Unterschied relevant oder im Speziellen für einen Kunden wichtig ist. Im Bereich der Rechtsschutzversicherungen sei es sehr wichtig, den Bedarf mit dem Berater genau zu klären und auszuloten, ob die gewünschte Deckung vorhanden ist oder nicht.

Die drei Hauptarten von Rechtsschutzversicherungen

Achtung: Welche Risiken in welchem Umfang abgedeckt sind, variiert von Anbieter zu Anbieter. Massgebend sind immer die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

1. Verkehrs- und Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung
Diese umfasst in der Regel die Deckungsbereiche
- Schadenersatzrecht: Macht gesetzliche Haftungsansprüche als Halter/ Lenker eines Fahrzeugs oder als Verkehrsteilnehmer geltend.
- Strafverteidigung bei Verkehrsregelverletzungen
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht (Verfahren bez. Führer- oder Fahrzeugausweis sowie Besteuerung)
- Vertragsrecht (Streitigkeiten aus Kauf, Miete, Leasing oder Reparatur von Fahrzeugen)

2. Privat- oder Familien-Rechtsschutz
- Schadenersatzrecht
- Strafverteidigung (fahrlässige Verletzung von Rechtsvorschriften)
- Versicherungsrecht (inkl. Sozialversicherung)
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- übriges Vertragsrecht
- Nachbar- und Eigentumsrecht

3. Firmen- und Betriebsrechtsschutz
Diese Policen werden nicht von allen Gesellschaften angeboten, der Deckungsumfang ist weniger umfassend.

Quelle: Merkblatt «Rechtsschutzversicherung», Schweizerischer Versicherungsverband SVV, 2019