Im Gegensatz zu früheren Jahren wurde in jüngster Zeit das Vogelgrippe-Virus nicht nur durch Zugvögel aus dem Norden verbreitet, sondern auch durch ortsansässige Wildvögel, vor allem Lachmöwen. Auch im Sommerhalbjahr 2023 kam das Geschehen deshalb nie ganz zur Ruhe.

Im kommenden Winterhalbjahr muss wieder vermehrt mit Vogelgrippe-Fällen bei Wildvögeln gerechnet werden – und damit auch mit behördlichen Schutzmassnahmen.

Keine fremden Personen im Stall

Es ist deshalb angezeigt, den Geflügelstall frühzeitig vorzubereiten. Auch kleinere Geflügelbestände sollten über einen gedeckten und mit Gittern abgegrenzten Aussenklimabereich verfügen. Allenfalls kann man einen Teil des Weideauslaufs mit einem Netz (Maschenweite maximal 4 cm) überspannen und abgrenzen, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Mit genügend Vorbereitungszeit findet sich eher eine Lösung, die wind- und wetterfest ist oder bei Sturm oder Schnee rasch entfernt werden kann.

Zudem sollte man genügend Material bereithalten (Stroh, Heu usw.), um die Tiere bei einer verordneten Stallpflicht ausreichend beschäftigen zu können.

Sehr wichtig ist auch, die Einschleppung des Vogelgrippevirus durch Personen zu verhindern. Keine fremden Personen in den Stall lassen – auch keine Eierkunden! – und vor dem Betreten des Stalles unbedingt die Schuhe wechseln. Denn wer beispielsweise in der Nähe eines Gewässers war, wo sich infizierte Möwen aufhielten, kann das Vogelgrippevirus unbemerkt mit den Schuhen verschleppen.